Wärmepumpen Förderung 2026 - Was gibt es zu beachten

Wärmepumpen Förderung 2026 – Was gibt es zu beachten

Hier erfahren Sie alles zu Wärmepumpen Förderungen 2026. Wärmepumpen werden 2026 weiter kräftig gefördert – bis zu 70 % Zuschuss (max. 21.000 €) sind beim Heizungstausch möglich, allerdings gelten neue technische Anforderungen, vor allem strengere Lärmschutzvorgaben für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Für Lechenergie-Kund:innen heißt das: Förderung frühzeitig prüfen, passende, leise Geräte wählen und die Antragsschritte sauber planen.

Aktueller Stand der Förderung 2026

 

  • Für den Austausch einer alten Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe gibt es 2026 weiterhin Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

  • Die Förderung wird im Bestand vor allem über das KfW-Programm 458 für den Heizungstausch abgewickelt; hier sind bis zu 21.000 € Zuschuss möglich (70 % von max. 30.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit).

Förderbausteine im Überblick

 

  • Basisförderung: 30 % Zuschuss für den Einbau einer effizienten Wärmepumpe im Bestandsgebäude.

  • Klimageschwindigkeitsbonus: Bis zu 20 % Zusatzförderung, wenn alte fossile Heizungen gegen eine Wärmepumpe getauscht werden und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  • Effizienzbonus: 5 % extra, wenn die Wärmepumpe natürliche Kältemittel nutzt oder besonders effiziente Wärmequellen wie Erdreich, Grundwasser oder Abwasser erschließt.

  • Einkommensbonus: Bis zu 30 % zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter rund 40.000 €.

Wichtige Neuerung 2026: Schallgrenzen

 

  • Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn das Außengerät mindestens 10 dB unter den EU-Grenzwerten der Ökodesign-Verordnung bleibt – bisher reichten 5 dB.

  • Entscheidend ist der Installationszeitpunkt: Für Anlagen, die ab 2026 eingebaut werden, gelten die strengeren Schallanforderungen, unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde.

Weitere Rahmenbedingungen

 

  • Gefördert werden nur Wärmepumpen, die in der entsprechenden Liste der förderfähigen Geräte geführt werden und definierte Effizienzkennwerte (z. B. Jahresarbeitszahl) erfüllen.

  • Wärmepumpen in Neubauten werden in der Regel über KfW-Neubauprogramme (z. B. „Klimafreundlicher Neubau“) berücksichtigt, während beim Heizungstausch im Bestand die spezifischen Heizungsprogramme relevant sind.

Eigenverbrauch, Speicher

und neue Modelle

 

2026 verschiebt sich der Fokus klar Richtung Eigenverbrauch: Sinkende Einspeisevergütungen und zeitweise Nullvergütung bei negativen Strompreisen machen einen hohen Direktverbrauch im Haushalt immer wichtiger. Batteriespeicher, Wärmepumpen und perspektivisch Energy-Sharing mit Nachbarn ab Juli 2026 erhöhen die Unabhängigkeit vom Netzstrom und verbessern die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage. Wer PV, Speicher und zukünftige Flexibilitätsoptionen mitdenkt, ist fördertechnisch und wirtschaftlich klar im Vorteil.

Was Lechenergie-Kund:innen jetzt beachten sollten


  • Frühzeitig prüfen, ob das eigene Gebäude und die vorhandene Heizung die Voraussetzungen für die maximale Förderung erfüllen (Alter und Art der Altanlage, Eigennutzung, Einkommen, Sanierungsfahrplan etc.).

  • Bei der Wahl einer Luft-Wasser-Wärmepumpe unbedingt auf die neuen Schallanforderungen ab 2026 achten und auf leise, förderfähige Modelle setzen – hier kann Lechenergie bei der Auswahl und Planung unterstützen.

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